Teilnahmebedingungen für den privaten Trödelmarkt
Dies ist eine Kurzfassung der Nutzungsbedingungen, die Frau Sabine Olpe von der Stadt Duisburg erhalten hat.
Die vollständigen Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten:
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Merkblatt für private und gewerbliche Trödelmärkte, Garagen- und Hoftrödel
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Schreiben des Ordnungsamts – Private Veranstaltungen
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MB-09-DU – Private und karitative Veranstaltungen
1. Zulässigkeit und Anzeige
- Es handelt sich um eine rein private Veranstaltung auf privatem GrundstĂĽck.
- Die Veranstaltung ist anzeigepflichtig beim BĂĽrger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg (per E-Mail ausreichend).
- Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, sofern:
- nur nichtgewerbliche Verkäufer teilnehmen,
- keine alkoholischen Getränke verkauft oder ausgeschenkt werden,
- keine Musik oder Lautsprecherbeschallung erfolgt,
- der Verkauf nicht an Sonn- oder Feiertagen, sondern nur montags bis samstags von 0 bis 24 Uhr stattfindet.
2. Teilnehmerregeln
- Es dĂĽrfen ausschlieĂźlich private Anbieter teilnehmen.
- Gewerbliche Verkäufer sind ausgeschlossen. Andernfalls handelt es sich um einen genehmigungspflichtigen Privatmarkt.
- Maximal 2–3 Mal im Jahr ist eine Teilnahme erlaubt. Häufigere Teilnahme unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 GewO.
3. Sicherheit und Ordnung
- Rettungs- und Brandschutzwege sind freizuhalten.
- Verkaufsstände müssen einen Abstand von mindestens 1 Meter einhalten.
- Grillgeräte dürfen nur mit ausreichendem Sicherheitsabstand (mind. 0,5 m) betrieben werden.
- Alle Elektrogeräte müssen den gültigen VDE-Bestimmungen entsprechen.
4. Lebensmittelverkauf
- Lebensmittel dĂĽrfen nur unter Beachtung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften verkauft werden.
- Weitere Infos: LebensmittelĂĽberwachung Duisburg
5. Haftung
- Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
- Der Veranstalter haftet für Personen- und Sachschäden.
- Es wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen.