🏠 Privater Flohmarkt Laar

Nur Trödel, keine Neuware!

Teilnahmebedingungen für den privaten Trödelmarkt

Dies ist eine Kurzfassung der Nutzungsbedingungen, die Frau Sabine Olpe von der Stadt Duisburg erhalten hat.
Die vollständigen Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten:

➡️ Merkblatt für private und gewerbliche Trödelmärkte, Garagen- und Hoftrödel
➡️ Schreiben des Ordnungsamts – Private Veranstaltungen
➡️ MB-09-DU – Private und karitative Veranstaltungen

1. Zulässigkeit und Anzeige

- Es handelt sich um eine rein private Veranstaltung auf privatem GrundstĂĽck.
- Die Veranstaltung ist anzeigepflichtig beim BĂĽrger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg (per E-Mail ausreichend).
- Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, sofern:
    - nur nichtgewerbliche Verkäufer teilnehmen,
    - keine alkoholischen Getränke verkauft oder ausgeschenkt werden,
    - keine Musik oder Lautsprecherbeschallung erfolgt,
    - der Verkauf nicht an Sonn- oder Feiertagen, sondern nur montags bis samstags von 0 bis 24 Uhr stattfindet.

2. Teilnehmerregeln

- Es dĂĽrfen ausschlieĂźlich private Anbieter teilnehmen.
- Gewerbliche Verkäufer sind ausgeschlossen. Andernfalls handelt es sich um einen genehmigungspflichtigen Privatmarkt.
- Maximal 2–3 Mal im Jahr ist eine Teilnahme erlaubt. Häufigere Teilnahme unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 GewO.

3. Sicherheit und Ordnung

- Rettungs- und Brandschutzwege sind freizuhalten.
- Verkaufsstände müssen einen Abstand von mindestens 1 Meter einhalten.
- Grillgeräte dürfen nur mit ausreichendem Sicherheitsabstand (mind. 0,5 m) betrieben werden.
- Alle Elektrogeräte müssen den gültigen VDE-Bestimmungen entsprechen.

4. Lebensmittelverkauf

- Lebensmittel dĂĽrfen nur unter Beachtung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften verkauft werden.
- Weitere Infos: LebensmittelĂĽberwachung Duisburg

5. Haftung

- Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
- Der Veranstalter haftet für Personen- und Sachschäden.
- Es wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen.